AGB für das Werbegeschäft in Online-Medien

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Main-Post GmbH für das Werbegeschäft in Online-Medien
 
 Download als PDF (ist nicht verlinkt!)
 Zum Widerrufsformular  (ist nicht verlinkt!)
 
1. Geltungsbereich
 
 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“) gelten für alle zwischen der Main-Post GmbH (im Folgenden auch „Main-Post“) und dem Auftraggeber - einer Agentur oder direkt einem Werbungstreibenden - (im Folgenden auch „Kunde“) vereinbarten Verträge über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikations-diensten der Main-Post, insbesondere den Internetangeboten der Main-Post zum Zwecke der Verbreitung (im Folgenden auch „Werbeauftrag“) .
 
 1.2 Die AGB können bei Vertragsschluss vom Kunden unter www.mainpost.de abgerufen und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden. Es gilt die im Zeitpunkt der jeweiligen Auftragserteilung des Kunden gültige Fassung der AG sowie die gültige Preisliste der Main-Post.
 
 1.3 Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hier enthaltenen Regelungen werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zwischen der Main-Post und dem Kunden wirksam. Der gesamte Kommunikationsaustausch, d.h. insbesondere die für den Vertrag relevanten Erklärungen, finden in deutscher Sprache statt.
 
 1.4 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
 
2. Vertragspartner (Anbieterkennzeichnung), Kundenservice
 
 2.1 Vertragspartner aller Bestellungen, gleich in welcher Form sie erfolgen, ist die
 Main-Post GmbH
 Berner Str. 2, 97084 Würzburg,
 Telefon (0931) 6001-0
 
 E-Mail: kundenservice@mainpost.de
 
 Registergericht: AG Würzburg HRB 13376
 Geschäftsführung: Renate Dempfle, Bernd Riedel
 
 USt-IdNr.: DE 815263350
 
 
 2.2 Der Kundenservice der Main-Post ist erreichbar unter:
 Main-Post GmbH
 Kundenservice
 Berner Straße 2, 97084 Würzburg
 Tel.: 0931 - 6001 6001
 
 E-Mail: kundenservice@mainpost.de
 
 Servicezeiten:
 
 Mo.-Fr. 07:00 - 16:00 Uhr
 
3. Werbemittel
 
 3.1 Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann aus einem oder mehreren Elementen bestehen, die die Main-Post entsprechend dem Werbeauftrag des Kunden auf ihren Informations- und Kommunikationsdiensten sowie ihrem Internetangebot verbreitet. Hierzu zählen unter anderem:
 - Bilder und/oder Texte, Tonfolgen und/oder bewegte Bildern (u.a. Banner),
 - sensitive Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Kunden genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Kunden liegen (z.B. Link).
 
 3.2 Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden von der Main-Post als Werbung deutlich kenntlich gemacht, ohne dass dies einer Genehmigung des Kunden bedarf. Die Auswahl einer angemessenen Kennzeichnung bleibt der Main-Post vorbehalten.
 
 3.3 Hat die Main-Post die optische und technische Gestaltung des Werbemittels für den Kunden ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Vorlage zum Zweck anderweitiger Veröffentlichungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Main-Post gestattet.
 
 3.4 Kosten der Main-Post für vom Kunden gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Kunde zu tragen.
 
 3.5 Der Kunde hat sicherzustellen, dass über die Werbemittel nicht auf Websites und/oder Daten zugegriffen werden kann, die gegen geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder unzumutbare Inhalte, insbesondere rassistischer, gewaltverherrlichender oder pornografischer Natur, aufweisen. Selbiges gilt für die Werbemittel selbst. Sollte dies doch der Fall sein, gilt Ziffer 9.
 
4. Vertragsschluss/-änderung
 
 4.1 Der Werbeauftrag mit dem Kunden beinhaltet die Veröffentlichung einer oder mehrerer Online-Werbeauftritte unter Berücksichtigung etwaiger dem Kunden gewährter Rabatte.
 
 4.2 Die Angebote der Main-Post sind freibleibend und stellen keine rechtlich bindenden Angebote, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Werbeauftrag zu erteilen. Im Übrigen stehen die Angebote unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen.
 
 4.3 Bei einem Werbeauftrag kommt ein Vertrag, soweit nicht ausdrücklich anders individuell vereinbart, durch Veröffentlichung/Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten der Main-Post, insbesondere den Internetangeboten der Main-Post oder durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) der Main-Post zustande. Maßgeblich sind dabei ausschließlich der Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung sowie diese AGB. Sofern ein verbindliches Angebot durch die Main-Post erfolgt, kommt der Vertrag durch die Annahmeerklärung des Kunden zustande.
 
 4.4 Die jeweilige Veröffentlichung/Schaltung eines Werbemittels erfolgt auf Abruf des Kunden. Ist im Rahmen eines Werbeauftrags das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so muss die letzte Veröffentlichung des Werbemittels innerhalb eines Jahres nach Erteilung des ursprünglichen Werbeauftrages liegen (im Folgenden auch „Insertionsjahr“), sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas
 anderes vereinbart worden ist. Wird das Recht zum Abruf innerhalb dieser Zeit nicht ausgeübt, verfällt der Anspruch nach Ablauf des Jahres ersatzlos. Die nicht abgerufenen Werbemittel gelten in diesem Fall dennoch als erbracht. Die Pflicht zur Zahlung der entsprechenden Vergütung bleibt hiervon unberührt.
 Bei Vertragsabschlüssen ist der Kunde auch berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4.4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen. Es kann daher keine verbindliche Zusage zur terminlichen Platzierung der Werbemittel seitens der Main-Post erteilt werden.
 
 4.5 Bei einem Werbeauftrag durch eine Agentur, kommt der Vertrag, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, mit der Agentur zustande. Die Agentur lässt der Main-Post vor Vertragsschluss einen Gewerbenachweis durch einen aktuellen Handelsregisterauszug und einen Mandatsnachweis zukommen, sofern sie hierzu von der Main-Post aufgefordert wird. Die Main-Post behält sich zudem vor, Auftragsbestätigungen auch an den Kunden der Agentur weiterzuleiten.
 
 4.6 Agenturen haben im Rahmen der Werbeaufträge die Werbungstreibenden namentlich zu benennen. Erfolgt das Werbemittel für einen anderen als den im Werbeauftrag benannten Werbetreibenden, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Main-Post. Werbemittel für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-up-Werbung u. ä.) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen auch durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
 
 4.7 Eine von der Main-Post anerkannte Agentur erhält für die Vermittlung eines Werbemittels eine Mittlergebühr von 15 % auf das Rechnungs-Netto vergütet, d. h. auf die Rechnungssumme ohne Mehrwertsteuer nach Abzug von Rabatten. Ausgenommen davon sind Setup-Gebühren, technische Kosten sowie Vergütungen für Kreativleistungen.
 
 4.8 Dritte, die für die Main-Post Werbeaufträge vermarkten, handeln als Vertreter und auf Rechnung der Main-Post.
 
5. Widerrufsbelehrung (Widerrufsrecht)
 
 Ist der Auftraggeber Verbraucher und wurde der Auftrag über Telefon, Telefax, Email oder online erteilt, wird ausdrücklich auf das Widerrufsrecht des Auftraggebers hingewiesen. Die separate Belehrung über das Widerrufsrecht kann der Auftraggeber auf der Webseite der Main-Post (www.mainpost.de) unter „Widerrufsbelehrung Werbegeschäft/Anzeigen“ einsehen.
 
6. Ablehnungsbefugnis
 
 6.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte im Rahmen seines Werbeauftrages so ausgestaltet sind, dass sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und insbesondere jugendschutz-, presse-, wettbewerbs-, datenschutz-, strafrechtliche und mediendienstrechtliche Vorschriften einhalten. Im Falle eines Verstoßes gegen Satz 1 stellt der Kunde die Main-Post von allen etwaigen der Main-Post daraus entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, vollumfänglich auf erstes Anfordern frei. Eine Pflicht zur Prüfung der Werbemittel vor Schaltung und Veröffentlichung des Werbemittels besteht für die Main-Post nicht.
 
 6.2 Die Main-Post behält sich vor, Werbemittel - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Vertragsabschlusses - abzulehnen oder zu sperren, insbesondere, wenn
 - deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
 - deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
 - deren Veröffentlichung wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Main-Post unzumutbar ist oder
 - Rechte Dritter oder die Interessen der Main-Post verletzt oder
 - diese Werbung anderer Personen als des Kunden oder für Dritte enthalten.
 Dies gilt auch für Anzeigenaufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
 Die Ablehnung oder Sperrung eines Werbeauftrages wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Dem Kunden stehen aus einer derartigen Ablehnung oder Sperrung keinerlei Ansprüche gegen den Anbieter zu.
 
 6.3 Der Kunde ist verpflichtet, im Falle einer - auch in der Vergangenheit erfolgten - Abmahnung oder Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung die Main-Post hierüber unverzüglich zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, haftet die Main-Post auch nicht für den dem Kunden durch eine wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten Werbungs (Inhalte) entstehenden Schaden.
 
 6.4 Die Main-Post kann ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird, und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt werden. Der Vergütungsanspruch der Main-Post bleibt hiervon unberührt.
 
 6.5 Die Main-Post ist berechtigt, die Veröffentlichung eines Werbemittels, insbesondere bezüglich Arznei-/ Heilmittel, von einer vorherigen schriftlichen Zusicherung des Kunden über die rechtliche Zulässigkeit der Werbung bzw. von der Abgabe einer Freistellungserklärung abhängig zu machen und/oder die Werbemittel auf Kosten des Kunden von einer sachverständigen Stelle auf rechtliche Zulässigkeit prüfen zu lassen. Eine Prüfpflicht der Main-Post bezüglich der Rechtmäßigkeit der Werbemittel besteht nicht.
 
7. Nachlasserstattung
 
 7.1 Der Kunde hat, wenn nicht anders vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
 
 7.2 Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist schriftlich geltend gemacht wird.
 
8. Mitwirkungspflichten
 
 8.1 Der Kunde hat der Main-Post sämtliche zur Erfüllung der Leistung und Lieferung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu geben. Dies gilt insbesondere für jene Informationen und Umstände, die für die Erfüllung des Werbeauftrages durch die Main-Post von nicht unerheblicher Bedeutung sind und bei denen der Kunde erkennen kann, dass diese der Main-Post nicht bekannt sind.
 
 8.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist die Main-Post berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen zurückzutreten. Die übrigen Rechte der Main-Post bleiben hiervon unberührt.
 
9. Zusätzliche Bestimmungen für Werbemittel gem. Ziffer 3
 
 9.1 Der Kunde ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der Main-Post entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn beziehungsweise zum vereinbarten Zeitpunkt anzuliefern. Der Kunde trägt die Kosten und die Gefahr der Übermittlung. Er hat die Unterlagen/Dateien frei von sogenannten Computerviren und/oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die stets dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen haben. Bei Vorliegen und Feststellen von Schadensquellen jedweder Art in einer übermittelten Datei wird die Main-Post von dieser Datei keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. Begrenzung erforderlich, löschen, ohne dass der Kunde in diesem Zusammenhang (Schadensersatz-)Ansprüche jedweder Art geltend machen kann. Die Main-Post behält sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn ihm durch solche durch den Kunden infiltrierte Schadensquellen ein Schaden entstanden ist.
 
 9.2 Die Pflicht der Main-Post zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach dessen letztmaliger Verbreitung. Datenträger, Fotos oder sonstige Materialien/Unterlagen des Kunden werden diesem nur auf Verlangen und auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt.
 
 9.3 Die Main-Post wird das vom Kunden zur Schaltung bzw. Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Online-Werbung für die vertraglich vereinbarte Dauer bzw. bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten AdImpressions (Aufrufe der Werbung) oder der vertraglich vereinbarten AdClicks (Anklicken der veröffentlichten Werbemaßnahmen) auf der vertraglich festgelegten Web-Seite platzieren. Für den Fall, dass die vertraglich vereinbarten AdImpressions oder AdClicks schon vor Ablauf einer ggf. vereinbarten Laufzeit erreicht werden, ist von den Parteien im Hinblick auf eine etwaige Erhöhung der vereinbarten Grundvergütung oder eine vorzeitige Beendigung der Laufzeit eine einzelvertragliche Regelung zu treffen. Der Kunde hat vorbehaltlich einer anderen individuellen Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Platzierung der Online-Werbung an einer bestimmten Position der jeweiligen Web-Seite sowie auf Einhaltung einer bestimmten Zugriffszeit auf die jeweilige Web-Seite. Eine Umplatzierung der Online-Werbung innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist individuell zu vereinbaren und nur dann möglich, wenn durch die Umgestaltung kein wesentlicher nachteiliger Einfluss auf die Werbewirkung der Online-Werbung ausgeübt wird.
 
 9.4 Innerhalb einer Internetseite kann kein Konkurrenzausschluss gewährt werden, d.h., dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Konkurrenten des Kunden während des gleichen Zeitraums innerhalb der gleichen Internetseite Werbung schalten.
 
10. Gewährleistung / Haftung der Main-Post
 
 10.1 Der Kunde hat Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine ordnungsgemäße Ersatz-anzeige, wenn die Veröffentlichung der Werbemittel nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit entspricht. Dies jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Insoweit gewährleistet die Main-Post im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt danach nicht für unwesentliche Fehler.
 Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
 - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser)oder
 - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
 - durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder
 - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
 - durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert)innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
 Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als zehn Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Kunden für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
 
 10.2 Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Kunde nach Maßgabe der folgenden Ausführungen Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde.
 Dabei hat die Main-Post das Recht, eine Ersatzanzeige zu verweigern, wenn
 - diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuld-verhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Miss-verhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht, oder
 - diese für die Main-Post nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre.
 Lässt die Main-Post eine ihr für die ersatzweise Schaltung des Werbemittels oder die Veröffentlichung eines anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln des Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen.
 
 10.3 Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Kunde bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Kunde nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
 
 10.4 Der Kunde ist verpflichtet, das Werbemittel unverzüglich nach Veröffentlichung zu überprüfen. Soweit der Kunde Kaufmann ist, müssen Mängelrügen unverzüglich nach Veröffentlichung gegenüber der Main-Post geltend gemacht werden, es sei denn es handelt sich um nicht offensichtliche Mängeln. Für diese gilt eine Frist von sechs Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
 Soweit der Kunde Verbraucher ist, müssen Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln binnen zwei Wochen, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.
 
 10.5 Die Main-Post haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
 
 10.5.1 Bei der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet die Main-Post für leichte Fahrlässigkeit. Ebenso haftet sie bei Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und des Bundesdatenschutzgesetzes.
 
 10.5.2 Soweit der Schaden auf leichter Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft, ist die Haftung der Main-Post auf solche Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen typischer- und vorhersehbarerweise gerechnet werden muss. Im Falle einer Haftung für den typischen vorhersehbaren Schaden ist die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Im Übrigen besteht eine Haftung der Main-Post nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Main-Post.
 
 10.6 Alle gegen die Main-Post gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, es sich um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt oder sie sich nach dem Produkthaftungsgesetz richten; in solchen Fällen richtet sich die Verjährungsfrist nach den gesetzlichen Vorschriften. Auch bei Verbrauchern gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
 
 10.7 Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, wie z. B.
 - Betriebsstörungen, softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen,
 - Rechnerausfall, höherer Gewalt, illegaler Arbeitskampf, rechtswidrige Beschlagnahme, allgemeine Rohstoffverknappung, geänderte gesetzliche Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen,
 so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Kunden zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch der Main-Post vollumfänglich bestehen.
 
11. Informationspflichten der Main-Post
 
 Soweit nichts anderes vereinbart ist, hält die Main-Post für die Dauer von 14 Tagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für den Kunden zum Abruf bereit:
 - die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel (AdImpression und/oder AdClicks) und
 - die Ausfallzeit des Ad-Servers, soweit sie eine zusammenhängende Stunde überschreitet.
 
12. Rechteübertragung und -garantie
 
 12.1 Der Kunde ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Werbeinhalte/-mittel (unter anderem Texte, Fotos u. ä.) ausschließlich selbst verantwortlich und garantiert, dass etwaige für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Nutzungsrechte und Zustimmungen Dritter vorliegen und dass die bereitgestellten Inhalte die anwendbaren Gesetze sowie Rechte Dritter nicht verletzen. Er garantiert weiter, Inhaber sämtlicher für die Veröffentlichung der von ihm zur Verfügung gestellten Werbeinhalte/-mittel erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte zu sein und die entsprechende Verfügungsberechtigung inne zu haben. Im Rahmen der Durchführung des Werbeauftrages durch die Main-Post erklärt der Kunde zudem, alle hierfür erforderlichen Rechte zu besitzen. Er stellt die Main-Post insofern von allen Ansprüchen Dritter auf Anforderung der Main-Post frei. Dies umfasst auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. Der Kunde ist verpflichtet, die Main-Post mit den für die Rechtsverteidigung erforderlichen Informationen und Unterlagen zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter fristwahrend schriftlich zu informieren.
 
 12.2 Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbeinhalte (insbes. im Hinblick auf das Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- u. Arzneimittelrecht) wird von der Main-Post nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich Gegenstand des Werbeauftrags ist. Beauftragt der Kunde die Main-Post mit diesen Leistungen, hat er die hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten der Main-Post und Dritter (Rechtsanwalt, Behörden u. a.) zu marktüblichen Konditionen zu tragen. Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei der Main-Post. Dies gilt auch für Leistungen der Main-Post, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.
 
 12.3 Der Kunde überträgt der Main-Post an dem von ihm zur Verfügung gestellten Werbeinhalte die für die Erstellung und die Veröffentlichung in Onlinemedien aller Art, erforderlichen nicht-ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken-, Kennzeichnungs- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Die Main-Post erhält zudem zeitlich unbegrenzt das Recht zur Eigenwerbung bzw. der jeweiligen Objekte. Die vorgenannten Rechte werden in allen Fällen auch örtlich unbegrenzt übertragen und sind frei auf Dritte übertragbar; sie berechtigen ferner zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
 
 12.4 Etwaige den Angeboten der Main-Post zugrunde liegende Konzepte und Bestandteile sind urheber- und wettbewerbsrechtlich geschützt und vom Kunden vertraulich zu behandeln. Diese Konzepte dürfen insbesondere weder in dieser noch in abgewandelter Form an Dritte weitergegeben noch von dem Kunden außerhalb des Vertragsumfangs für eigene Zwecke genutzt werden.
 
 12.5 Der Kunde gewährt der Main-Post im Zusammenhang mit dem Werbeauftrag für die Dauer des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur Nutzung etwaiger in der Werbung verwendeter Grafiken und Zeichen, wie Namen, Logo, Unternehmenskennzeichen, Marke, Werktitel oder sonstige geschäftliche Bezeichnungen.
 
 12.6 Von der Main-Post für den Kunden gestaltete Werbemotive (Promotion) dürfen nur im Rahmen des konkreten Werbeauftrages verwendet werden. Weitere Rechte werden nicht eingeräumt.
 
13. Preise und Zahlungsbedingungen
 
 13.1 Alle Preise und Vergütungen verstehen sich stets zuzüglich der am Tag der Rechnungstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer; das gilt insbesondere für in Anzeigenaufträgen und Preislisten genannte Preise.
 
 13.2 Die Main-Post ist berechtigt, die Preise jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Preisänderungen für Werbeverträge sind wirksam, wenn sie von der Main-Post mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Werbemittel angekündigt werden; in diesem Falle steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Kündigungsrecht muss innerhalb von 14 Tagen schriftlich nach Zugang der Änderungsmitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
 
 13.3 Die Main-Post ist berechtigt, bei zeitlich länger laufenden Schaltungen monatliche Vorschuss- oder Zwischenrechnungen zu stellen. Das Entgelt ist fällig zehn Tage ab Rechnungsdatum.
 
 13.4 Wenn sich der Kunde länger als 10 Tage in Zahlungsverzug befindet, ist die Main-Post berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Weitergehende gesetzliche Rechte der Main-Post bleiben unberührt.
 
 13.5 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und Einziehungskosten berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch die Main-Post bleibt hiervon unberührt. Die Main-Post kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung einstweilen einstellen und die weitere Schaltung des Werbemittels von einer entsprechenden Vorauszahlung abhängig machen.
 
 13.6 Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen die Main-Post, auch während der Laufzeit des Vertrags, das Veröffentlichen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
 
 13.7 Etwaig gewährte Nachlässe bestimmen sich ebenfalls nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Kunden an die Preislisten der Main-Post zu halten.
 
 13.8 Ferner werden Nachlässe lediglich auf den reinen Werbeauftrag gewährt. Gestaltungskosten für Werbemittel sind von den in der Preisliste genannten Rabatten ausgenommen.
 
14. Konzernverbundene Unternehmen
 
 Die gemeinsame Rabattierung konzernverbundener Unternehmen setzt den schriftlichen Nachweis des Konzernstatus des Kunden voraus. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges auf Anforderung der Main-Post nachzuweisen. Der Konzernrabatt muss spätestens bei Vertragsschluss geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung wird nicht rückwirkend anerkannt. Konzernrabatte außerhalb der Preisliste bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Main-Post. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die
 Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung.
 
15. Laufzeit
 
 15.1 Der Vertrag endet bei Werbeaufträgen, die über eine einmalige Schaltung hinausgehen, mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit.
 
 15.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach vorheriger Abmahnung bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
 Das außerordentliche, fristlose Kündigungsrecht ist insbesondere bei Einstellung der Zahlung durch den Kunden sowie bei schuldhafter Verletzung einer dem Kunden obliegenden Pflicht oder, wenn der Kunde eine Pflichtverletzung trotz Abmahnung nicht unterlässt, gegeben. Eine derartige Pflichtverletzung liegt vor, wenn gegen beide Parteien und/oder gegen von der Main-Post betriebene Informations- oder Kommunikationsdienste bzw. Online-Portale infolge einer vertragsgegenständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde oder für die Main-Post der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde oder die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte gegen geltende rechtliche Bestimmungen, insbesondere des Strafgesetzbuches oder die geltenden Werberichtlinien verstößt bzw. verstoßen; ein begründeter Verdacht besteht, sobald der Main-Post auf Tatsachen gestützte Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen vorliegen, insbesondere ab der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Main-Post, den Kunden und/oder gegen die von der Main-Post betriebenen Informations- oder Kommunikationsdienste oder Online-Portale bzw. ab der Aufforderung zu einer Stellungnahme durch die zuständigen Stellen.
 
16. Vertragserfüllung durch Dritte
 
 Die Main-Post ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung Dritte in Form von Subunternehmen zu beauftragen. Bei der Beauftragung von Subunternehmern ist es der Main-Post gestattet, diese namens und für Rechnung des Kunden zu beauftragen. Dabei verpflichtet sich die Main-Post, einen Kostenvoranschlag einzuholen und diesen dem Kunden zur Genehmigung vorzulegen. Durch Freigabe des Kostenvoranschlages wird die Main-Post bevollmächtigt, den Auftrag namens und für Rechnung des Kunden zu erteilen. Die Forderung des Subunternehmers ist nach kaufmännischer Prüfung durch die Main-Post vom Kunden auszugleichen. Der Kunde stellt in diesen Fällen die Main-Post im Innenverhältnis von sämtlichen Forderungen des Subunternehmers sowie Kosten, die im Zusammenhang mit der Beauftragung des Subunternehmers entstanden sind, frei.
 
17. Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit:

Entsprechend sonstigen Angaben in den AGB wird der Verlag (Publisher) als Anbieter und der Werbekunde als Auftraggeber bezeichnet
 
 17.1 Gemeinsame Verantwortlichkeit

Der Anbieter und der Auftraggeber sind jeweils gemeinsam für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, soweit der Anbieter dem Auftraggeber über die Einbindung von Online-Werbe-Technologien gemäß dem TCF 2.0 Framework in das digitale Angebot die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern des digitalen Angebots nach Maßgabe dieser Regelungen auch zu eigenen Zwecken ermöglicht.

Die Zwecke und jeweiligen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf den digitalen Angeboten des Anbieters sind im Einwilligungs- und Widerspruchsmanagement des digitalen Angebots (sog. Consent-Management-Plattform, „nachfolgend „CMP“) definiert.


 17.2 Pflichten des Auftraggebers

Sofern der Auftraggeber in seine digitalen Werbemittel Technologien einbindet, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind ausschließlich Technologien entsprechend den technischen Vorgaben des TCF 2.0 Frameworks zu verwenden, die bereits vom Anbieter in dessen Datenschutzerklärung oder CMP beschrieben werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere die erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich in der zur jeweiligen Technologie beschriebenen Umfang, Art und Rechtsgrundlage zu verarbeiten.

Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass nur Datenverarbeitungen nach dem TCF 2.0 Framework erfolgen.

Der Auftraggeber unterstützt den Anbieter bei Anfragen von Betroffenen, die die hier beschriebene Datenverarbeitung betreffen und beim Anbieter eingehen, auf Anfrage des Anbieters und stellt die erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.


 
 17.3 Pflichten des Anbieters

Der Anbieter verpflichtet sich, die Nutzer des digitalen Angebots die datenschutzrechtlichen Informationspflichten zu Umfang, Art und Rechtsgrundlage der jeweiligen Verarbeitung bereitzustellen. Der Anbieter ermöglicht den Nutzern beim Aufruf des digitalen Angebots die Reichweite der Verarbeitung personenbezogener Daten und den Zugriff auf bzw. das Speichern von Informationen auf seinem Endgerät durch entsprechende Einstellungen (z.B. in der CMP)in dem digitalen Angebot selbst zu bestimmen und während der weiteren Nutzung entsprechende Widerrufs- und Widerspruchsmöglichkeiten anzubieten.

Der Anbieter hat beim Betrieb der CMP die Vorgaben der TCF 2.0 Policies zu beachten. Dies beinhaltet insbesondere, dass der TCF 2.0 Consentstring so wie in den TCF 2.0 Policies vorgegeben, verarbeitet und bereitgestellt wird.

Der Anbieter signalisiert dem der TCF2-konformen Technologie des Auftraggebers die Einwilligungen und/oder Widersprüche der Nutzer mittels des TCF 2.0 Consentstrings über die CMP.

Der Anbieter beantwortet Anfragen betroffener Personen, die beim Anbieter eingehen und die hier beschriebene Datenverarbeitung betreffen soweit möglich selbst.


18. Schlussbestimmungen
 
 18.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz der Main-Post. Gerichtsstand ist Würzburg, soweit dies gemäß der Zivilprozessordnung und des EuGVÜ vereinbart werden darf.
 
 18.2 Etwaige zusätzliche in der Preisliste enthaltene Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 
 18.3 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Main-Post anerkannt sind. Der Kunde kann ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur in jenen Fällen geltend machen, in denen die Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht und die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
 
 18.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen. Insbesondere auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
 
 18.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck weitgehend erreichen. Dies gilt auch bezüglich etwaiger Vertragslücken.
 
 18.6 Die Main-Post ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Main-Post wird den Kunden rechtzeitig über die Änderung unterrichten. Die Main-Post weist dabei auf das Recht des Widerspruches und die Folgen des Ausbleibens eines Widerspruches hin. Die Änderung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsankündigung der Änderung widerspricht oder den Vertrag kündigt. Widerspricht der Kunde innerhalb der genannten Frist, gelten die bisherigen vertraglichen Regelungen fort.
 
 
 06. März 2026